| News & Presse |
| Presse, 16.07.2010 |
| Kann Ihre Kugelkopfkupplung auch mehr als Sie meinen? |
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Wie Sie sicherlich wissen ist bei der Kugelkopfkupplung bei 3,5t Schluss. Jedoch nicht bei T-AX-O. Wir frisieren ihr Zugfahrzeug ggf. auf, meist ohne etwas dafür tun zu müssen, durch einfaches Wissen aus den EG Vorschriften. Das Wissen möchten wir heute und in Zukunft mit Ihnen teilen, denn uns alleine bringt das Wissen nicht weiter. Wir möchten, dass Sie das ausnutzen, was die Vorschriften der EG zulassen, wenn es meist nur um die letzten 200 kg Nutzlast geht, die Ihnen bei der nächsten Polizei Kontrolle zum Verhängnis werden. Wer übernimmt die Punkte für die Überladung, wenn die Fahrzeugpapiere nicht richtig ausgefüllt sind? Es geht ganz einfach! Bei Ihrem Zugfahrzeug ist eine Stützlast und eine Anhängelast eingetragen, aber passen diese Werte zum angehängten Anhänger? In 90% der Fällen haben Sie noch Luft und wissen es nicht einmal! Ganz legal und ohne Mehrkosten, wie Druckluftbremse oder ABS was viele meinen, wenn wir über 3500kg zGG. gehen möchten.... nehmen Sie einfach Kontakt mit Herrn Gerhard Obermaier auf, auch in Sachen Führerscheinrecht liegen Sie hier ganz richtig.
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